Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Delta Digital Friesenbichler & CO GmbH
1. Geltungsbereich:
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen wurden oder werden.
Den Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. Sollten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von uns geändert werden, wird Ihnen eine geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.
2. Wirksamkeit von Bestellungen und Vereinbarungen:
Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung (Telefonisch, Fax,E-Mail) des Käufers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern der Delta Digital Friesenbichler & CO GmbH (des weiteren nur mehr Delta Digital genannt) abgeschlossenen Vereinbarungen kommen mit der aufschiebenden Bedingung zustande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht Delta Digital frei, die von ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen 3 Wochen mitzuteilen; das mit ihm angebahnte Rechtsgeschäft gilt dann als von vornherein nicht zustande gekommen.
3. Qualitätsangaben:
Werden nicht bestimmte Eigenschaften vereinbart, so liefert Delta Digital Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Mass- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z. B. bei Nachfolgemodellen), so ist Delta Digital berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.
4. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt ab Lager Graz. Delta Digital steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Anfallende Frachtkosten werden auf unserer Handelsrechnung berechnet. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von Delta Digital nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an Delta Digital sind ausgeschlossen. Delta Digital steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können.
Fälle höherer Gewalt entheben Delta Digital von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von Delta Digital unabhängige Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Massnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grunde immer, seitens einer bestehenden oder von Delta Digital in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung für Delta Digital, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.
5. Preise:
Alle Preise netto, ohne jeden Abzug. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
Bei Erstbestellung behält sich Delta Digital eine Lieferung mit Vorauskasse vor, solange keine Bonitätsprüfung vorliegt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Delta Digital Friesenbichler & CO GmbH, Graz.
Alle Preise gelten netto zuzüglich der gesetzlichen MWSt., Umweltabgabe (ARA) und sind ab Lager Graz zu verstehen.
Sollte ein "Lastschriften-Abbuchungsauftrag" erwünscht sein, so ist ein Formular ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an Delta Digital zu senden. Die fälligen Rechnungen werden künftig pünktlich und ohne zusätzliche Arbeit für den Käufer abgebucht.
Den Lieferungen von Delta Digital liegen jeweils die zuletzt festgelegten Listenpreise zugrunde. Sind keine Fixpreise vereinbart, so ist Delta Digital berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Sind in den Verkaufpreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist Delta Digital berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist Delta Digital berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten Delta Digital eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen zu Euro zum Anlass einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen.
6. Fälligkeit der Zahlung, Verzug:
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschliesslich an Delta Digital zu leisten.
Der vereinbarte Kaufpreis muss spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt auf unserem Konto gebucht sein. Delta Digital behält sich das Recht vor, Forderungen an Dritte abzutreten. Wird dieser Termin überschritten, so ist Delta Digital berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Delta Digital berechtigt, vom ihm geleistete Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen.
Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, Delta Digital sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu erstatten. Gerät der Käufer in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist Delta Digital berechtigt, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerschuldverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Delta Digital ist in diesem Fall berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten Waren und nicht gemäss den Geschäftsbedingungen vollständig bezahlten Waren zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 20% des Fakturenwertes zu. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen Delta Digital haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen von Delta Digital zu kompensieren.
7. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammen-hängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von Delta Digital. Sollte die Ware vom Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräussert werden, so gilt der diesem zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an Delta Digital abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an Delta Digital abzuführen.
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer Delta Digital innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.
8. Gewährleistung und Haftung:
Delta Digital garantiert ein halbes Jahr hindurch dafür, dass die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung der Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein handelsüblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten.
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens am vierten Tag ab Übernahme der Ware zu erheben, ist sie berechtigt, so steht es Delta Digital frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachlieferung, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware rückzunehmen und den Kaufpreis rückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr wird Delta Digital dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemässe Behandlung, Abnützung, ungewöhnliche äussere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von Ihrer Gewährleistungspflicht ist Delta Digital des weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind.
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Delta Digital in ihren Geschäftsräumen oder am Einsatzort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern Delta Digital dies wünscht, an Delta Digital zurückzustellen. Insoweit für Delta Digital eine Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet Delta Digital aufgrund des Produkthaftungsgesetzes für sämtliche Personen- und Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmen jedoch bloss für Personenschäden und für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäss Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräusserung der Ware einschliesslich dieser Bestimmungen zu überbinden. Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet Delta Digital nur bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit).
Für etwaigen Datenverlust wird keine Haftung übernommen.
9. Wiederausfuhr von Produkten:
Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologiewaren unterliegen, erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr solcher Waren - auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form - ist nur mit Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums gestattet. Für alle Produkte amerikanischen Ursprungs gelten die Bestimmungen des "US Departement of Commerce", die insbesondere für eine Wiederausfuhr zu beachten sind. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer zu überbinden mit der weiteren Verpflichtung und Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer.
10. Rückgaberecht:
Sämtliche Rückgaben sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Delta Digital möglich. Nach Genehmigung muss die Rücksendung innerhalb von 8 Tagen bei uns einlangen. Verspätete Rücksendungen können nicht angenommen werden.
Die Gutschrift erfolgt zum jeweils niedrigeren Preis (Rechnungs- bzw. Tagespreis).
11. Datenschutz:
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV- mässig erfasst und verarbeitet werden.
12. Die Mindestvertragsdauer für Delta Digital Providing-Produkte beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde.
13. Vor Ablauf der Mindestvereinbarungsdauer ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung.
14. Eine Änderung der Mindestvertragsdauer kann mit Delta Digital schriftlich vereinbart werden, jedoch muss der Auftraggeber im Falle einer Kündigung dies nachweisen.
15. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Delta Digital die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hiezu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen u.s.w. - auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Delta Digital oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten hat Delta Digital auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Delta Digital die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Delta Digital, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer ausserhalb
des Verantwortungsbereiches von Delta Digital liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
16. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils aktuellen "fair-use-Bestimmungen" von Delta Digital, welche unter www.delta.co.at in der jeweils geltenden Fassung abrufbar sind. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich bei den von Delta Digital angeführten Preisen um "fair-use"-Tarife handelt, die sich bei einer Verletzung der "fair-use"
Bestimmungen entsprechend erhöhen können.
17. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen österreichische oder internationale Rechtsnormen verstösst und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer.
18. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 i.d.g.F., das Verbotsgesetz vom 8.5.1945 StGBl. i.d.g.F. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
19. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997, i.d.g.F. und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
20. Der Auftraggeber verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für DELTA oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Auftraggeber einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist.
21. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften, sowie jegliche sonst einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
22. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Delta Digital keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich Delta Digital anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird Delta Digital Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Auftraggeber verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.
23. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Delta Digital vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer durch die Auftraggeber in Verkehr gebrachten Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder aussergerichtlich, berechtigter Weise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) oder Kreditschädigung (§ 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird Delta Digital entsprechend in Anspruch genommen, so steht Delta Digital allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber - ausser im Fall groben Verschuldens von Delta Digital - den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
24. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, Delta Digital unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder aussergerichtlich in Anspruch genommen wird bzw. er auf sonstige Weise Gesetzesverstösse bemerkt. Insbesondere ist der Auftraggeber zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen bei der Nutzung fremder Software, sowie zur Geheimhaltung von Passwörtern samt Haftung bei Nichteinhaltung verpflichtet.
25. Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird Delta Digital für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
26. Überlässt Delta Digital dem Auftraggeber zur dauernden Inanspruchnahme einer Leistung eine benötigte Hardware - so bleibt diese Eigentum von Delta Digital und ist nach Ablauf der Gültigkeit oder anlässlich der Beendigung des Vertrages oder der Vereinbarung über die zusätzliche Leistung Delta Digital auf Verlangen zurückzugeben. Der Auftraggeber hat die Hardware vor schädlichen Einflüssen oder unsachgemässer Behandlung zu schützen. Er hat sie sorgfältig aufzubewahren. Im Falle einer fernmündlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige ist diese nachträglich schriftlich beizubringen.
27. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung ist für die Einholung einer - allenfalls - erforderlichen fernmeldebehördlichen Bewilligung oder einer anderen behördlichen Genehmigung der Auftraggeber verantwortlich. Das gleiche gilt auch für die Einholung für - allenfalls - erforderliche privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter. Diesbezüglich haftet der Auftraggeber Delta Digital gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
28. Der Auftraggeber verpflichtet sich für eine allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages etwa durch das Gebührengesetz 1957 Sorge zu tragen und hat er insbesondere die hiefür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.
29. Änderungen der AGB können von Delta Digital vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von Delta Digital unter www.delta.co.at kundgemacht.
30. Änderungen der AGB und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per e-mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen einlangend nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per e-mail) den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung kündigt. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäss einem vereinbarten Index angepasst werden. Die Kündigung wird wirkungslos, falls sich Delta Digital innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Teilnehmer auf die Änderung zu verzichten.
31. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls die geänderten AGB von ihm als akzeptiert gelten. Delta Digital wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
32. Delta Digital ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ihrer Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen.
33. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Geschäftssitz der Delta Digital Friesenbichler & CO GmbH. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die einen Wohnsitz im Ausland haben, wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.